Versand und Zahlungsbedingungen

Versandkosten

Die normalen Versandkosten werden wie folgt berechnet:
bis 3kg Versandgewicht 6,50 Euro netto
ab 3kg bis 9kg Versandgewicht 12,50 Euro netto
über 9kg Versandgewicht 18,00 Euro netto

Größere Artikel werden per Spedition versendet!
Speditionsversand: 65,00 Euro
Individuelle Versandkosten werden im Checkout angegeben.

Shop für Profis

Unser Angebot richtet sich überwiegend an Geschäftskunden. Viele Artikel sind nach Ihren Wünschen konfigurierbar und so eingestellt, dass alle technischen Eigenschaften berücksichtigt werden sollten. Dennoch prüfen wir alle Bestellungen und schauen nach, ob Sie mit Ihrem Kauf glücklich werden. Darum erhalten Sie nach dem Kauf formal erst eine sogenannte "Bestelleingangsbestätigung" und noch keine Auftragsbestätigung. Sollten wir feststellen, dass die Bestellung unvollständig oder fehlerhaft ist, setzen wir uns mit Ihnen umgehend in Verbindung und klären alle Fragen.

Im Zweifel tritt die verbindliche Lieferverpflichtung erst mit dem Eingang einer Auftragsbestätigung ein.

Sollten Sie den Kauf mit einer Paypalzahlung abgeschlossen haben, können wir bei nachträglichen Änderungen problemlos Teilbeträge erstatten, nachbuchen oder notfalls auch komplett erstatten. So haben Sie größte Flexibilität und Sicherheit.

Natürlich beraten wir Sie auch gerne telefonisch und gehen die Bestellung gemeinsam durch oder nehmen Ihre Bestellung gleich telefonisch auf.

Bestellservice: +49-421-9607314


Da die Pakete für den Versand meist die zulässige Größe für den Standardversand überschreiten, versenden wir nach Absprache per Spedition.

 

Wichtige Hinweise zum Versand:

Die bestellte Ware wird von uns mit größter Sorgfalt aufwändig verpackt und auf Vollständigkeit kontrolliert. Sollte es dennoch einmal vorkommen, dass Ihre Bestellung Mängel aufweist, werden wir uns größtmögliche Mühe geben, den Mangel zu beseitigen.
Für eine korrekte Reklamationsabwicklung beachten Sie bitte folgende Punkte:

Transportschäden:
Schäden am Material, verspätete oder unvollständige Lieferung die durch den Transporteur verursacht wurden, müssen zwingend bei Annahme der Lieferung festgestellt, dokumentiert und dem Personal des Transporteurs schriftlich mitgeteilt werden. Anschließend muss eine schriftliche Schadenmeldung (am besten per Email) an uns erfolgen.
Wie muss die Kontrolle erfolgen?

  1. Öffnen Sie die an den Paketen außen angebrachten Taschen für die Lieferscheine und kontrollieren Sie anhand der Positionen die tatsächlich gelieferte Menge. Ein auspacken der einzelnen Teile ist zunächst natürlich nicht erforderlich. Sie finden bei mehreren Packstücken auch die Anzahl der insgesamt zu liefernden Packstücke als Aufkleber auf jedem Paket. Kontrollieren Sie die Anzahl und vergleichen Sie die Angaben mit denen des Transporteuers. Protokollieren Sie Fehlmengen auf Ihrem Lieferschein und auf den Unterlagen des Transporteurs und lassen Sie sich diese unterschreiben.
  2. Prüfen Sie im Beisein des Transporteurs alle Packstücke einzeln auf äußere Beschädigungen. Achten Sie auch besonders auf die Unterseiten. Befinden sich Packstücke auf einer Palette, müssen diese abgepackt und entsprechend kontrolliert werden. Sind Schäden (Druckstellen, Risse, Löcher etc.) erkennbar, müssen diese auf Ihrem Lieferschein und auf den Unterlagen des Transporteurs dokumentiert werden. Zusätzlich ist es sehr hilfreich, wenn Sie die Schäden fotografieren (z.B. mit der Kamera Ihres Smartphones). Sind eindeutige Transportschäden an der Verpackung dokumentiert, müssen Sie die betreffenden Pakete im Beisein des Transporteurs öffnen und den Schaden an der Ware ebenfalls schriftlich dokumentieren und fotografieren.
  3. Die Schadenmeldung muss umgehend, spätestens bis 17.00 Uhr am Tag der Anlieferung erfolgen und die Dokumentation mit der Gegenzeichnung des Transporteurs enthalten. Später eingehende Reklamationen aufgrund von Schäden, die durch den Transport entstanden sein müssen, wie Kratzer, Knicke, Wasserflecken, Abdrücke, Risse etc. in der Oberfläche bestellter Materialien sowie alle Schäden die durch äußere, mechanische Krafteinwirkung entstanden sind, wie z.B. verbogene Profile, können aufgrund der fehlenden Möglichkeit einer korrekten Nachvollziehbarkeit nicht akzeptiert werden.
Zuletzt angesehen
  • |